Produktbeschreibung
LKW-Teleskopbühne ZL27.15 – komfortabel und effizient
Mit 27 m Arbeitshöhe setzt die Ruthmann Teleskopbühne Maßstäbe beim Arbeiten in der Höhe. Ruthmann ist bekannt für hochqualitative und innovative LKW-Teleskopbühnen und stellt diesen Anspruch auch bei der ZL27.15 unter Beweis.
LKW-Teleskopbühne ZL27.15 – über Hindernisse hinweg und in großer Höhe arbeiten
Mit hoher Reichweite und einer Arbeitshöhe von 27m ist die Teleskoparbeitsbühne ZL27.15 ideal geeignet, um Arbeiten auch in der großer Höhe oder schwer zugänglichen Bereichen auszuführen. Reparaturen und Montagen an Gebäuden können mit der ZL27.15 problemlos durchgefürt werden. Dank einer Korblast von 230kg stellt auch die Wartung von Schildern und Verkehrsregelanlagen keine Schwierigkeit dar. Am Korb befindet sich ein Notablass, der Teleskoparm kann stufenlos hydraulisch gesteuert werden. Vorteil: Alle Bewegungen können gleichzeitig ausgeführt werden. Dank der kompakten Ausmaße und der niedrigen Durchfahrtshöhe kann die Arbeitsbühne auch in beengte Straßen und Gassen gesteuert werden. Für das Fahren der Arbeitsbühne ist dabei nur ein Führerschein der Klasse B notwendig. Mieten Sie hier im Mietkatalog diese LKW-Teleskopbühne von Zeppelin Rental.
* Die Kalkulation der Ab-Preise beruht auf einer 5-Tagesmietdauer für Baumaschinen, Fördertechnik und Baugeräte bei einer 1- Monatsmindestmietdauer und wird abhängig von der Verfügbarkeit des Artikels bestimmt. Individuelle Konditionen sind weiterhin gültig. Zudem verstehen sich die Mietpreise zzgl. Mehrwertsteuer, Transportkosten, Versicherung, Mietvertragsgebühr, Verschleiß abhängig vom jeweiligen Produkt, sowie ggf. zzgl. Bereitstellungskosten, ggf. zzgl. Pfand auf Gasflaschen, Verbrauchsstoffen und Reinigung. Notwendige Betankungen mit Kraftstoffen erfolgen zu tagesaktuellen Preisen. Eine erforderliche Reinigung wird mit Euro 115,00 / Stunde (zzgl. MwSt.) berechnet. Der Tagesmietpreis basiert auf einer Nutzung von 8 Betriebsstunden je Werktag, d. h. Montag bis Freitag. Jede Mehrstunde Nutzung wird mit 1/8 des jeweiligen Tagesmietpreises berechnet. Eine Vergütung von Minderstunden erfolgt nicht. Hiervon ausgenommen sind Gabelstapler, Raumsysteme, Bautrockner, Lufterhitzer, Heizungs- und Tankanlagen. Bei diesen Artikeln wird aufgrund ihrer Verwendung der Tagesmietpreis von Montag bis Sonntag, also kalendertäglich, berechnet.